Vermieter sollen den ab 2021 geltenden CO2-Preis für Heizungen vollständig tragen. Das fordern die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund.
Bisher sieht die Regelung vor, dass die Kosten für den CO2-Preis zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet, kritisieren Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB). Zum anderen könne das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. „Mieterhaushalte haben keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes oder die Wahl des Heizungssystems. Wenn sie den CO2-Preis zahlen müssen, wird im Gebäudesektor keine Lenkungswirkung erzielt. Nur wenn Eigentümer den vollen CO2-Preis tragen, kann dieser auch Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen und CO2-arme Heizsysteme setzen“, erklärt Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit wäre laut DMB unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar.
Die Verbände rufen die Bundesregierung dazu auf, angesichts der Corona-Pandemie jegliche Kostensteigerung für einkommensschwache Mieterhaushalte zu vermeiden und die Mieterinnen und Mieter von der CO2-Bepreisung zu entlasten. Die Mehrkosten beziffern sie in einer durchschnittlichen Wohnung auf 25 bis 125 Euro. Das hätten Berechnungen der Beratungsgesellschaft co2online ergeben. „Der CO2-Preis droht einkommensschwache Mieterhaushalte überproportional zu belasten“, warnt DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Häufig würden sie in energetisch schlechten Gebäuden leben und unter hohen Heizkosten leiden. „Sie haben kaum Spielraum, durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen.“ Gerade in den Städten und Ballungszentren seien die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter erreicht, beziehungsweise in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten.
Um soziale Härten durch steigende Heizkosten wegen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Sie sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme beziehungsweise energetische Sanierungen zu investieren. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit einer klimafreundlichen Heizanlage leisten können. Quelle: DMB / DUH / jb
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