Für Kaminöfen seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln beim Emissionsschutz. Alte Modelle dürfen nicht mehr betrieben werden. Darüber informiert das Serviceportal Intelligent heizen.
Um Emissionen zu verringern, legt die Bundesimmissionsschutzverordnung gesetzlich Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid fest. Am 1. Januar 2021 ist die Schonfrist für Kaminöfen abgelaufen, die vor dem 31. Dezember 1994 eingebaut worden sind. Sie müssen nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. „Entscheidend ist dabei die Prüfung durch die Schornsteinfegerin oder den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann“, informiert das Serviceportal Intelligent heizen.
Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte jedoch nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch bei historischen Kaminen und über 70 Jahre alten Kachelöfen drückt der Gesetzgeber ein Auge zu – allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch für Kaminöfen beispielsweise in einem Gartenhaus oder wenn sie alleine eine Immobilie beheizen gilt die Regelung nicht.
In modernen Feuerungen lässt sich umweltfreundlich mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz heizen. Zusammen mit einer Zentralheizung können sie die Wärmeversorgung im ganzen Haus gewährleisten. Bei der Auswahl der passenden Technik gilt es aber nicht nur, die neuen Feinstaubregeln zu kennen, sondern sich auch ein gewisses Grundwissen anzueignen, um typische Fehler zu vermeiden. Ob Sie bereits ein Profi im Heizen mit Holz sind oder wo Ihr Wissen noch Lücken hat, finden Sie in diesem Ofenquiz heraus. Quelle: Intelligent heizen / jb
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